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Informationen

Beirat für Menschen mit Behinderung auf Kreisebene 

Der Kreis Minden-Lübbecke plant die Einrichtung eines Beirates für Menschen mit Behinderung aufgrund der Vorgabe des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW. (BGG NRW)

Der Satzungsentwurf ist einsehbar auf der Homepage des Kreises Minden-Lübbecke. (Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 28.10.2021, zu finden unter Kreistagsinfosystem) 

Die Fittinge begrüßen die Einrichtung eines Beirates auf Kreisebene, eine von unserem Verein bereits vor 30 Jahren eingebrachte Forderung, die bisher unter den politischen Bedingungen nicht durchsetzbar war.


 

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

Die Fachstelle EUTB, ergänzende unabhängige Teilhabeberatung für Menschen mit Behinderung soll fortgeführt werden. Zusätzlich zur Beratungsstelle in der Petersilienstr. 14 wurde ebenfalls in Minden ein zweiter Standort in der Hellingstr. 15 eröffnet. Eine Neuausschreibung für die Trägerschaft läuft unter Federführung des Bundes. Neben den bisherigen Trägern  (Diakonie Stiftung Salem, Stiftung Club 74 in Kooperation mit dem Beirat der Stadt Minden) hat sich zusätzlich das DRK beworben. 


 

Kritik an Landesbauordnung

Der SoVD Landesverband übt in seiner Mitgliederzeitung vom September 2021 scharfe Kritik an der Novelle der Landesbauordnung. Gemäß der dortigen Definition sind Wohnungen dann barrierefrei, wenn sie für alle Menschen, insbesondere für Menschen mit Behinderung, in der allgemein üblichen Weise auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.

Diese Veränderung höhlt nach Ansicht des SoVD die verbindliche Definition von Barrierefreiheit in der Baupraxis weiter aus. Dadurch könnten Wohnungen als barrierefrei ausgewiesen werden, obwohl sie den bisher geltenden Standard nicht erfüllen. Betroffene können zukünftig nicht sicher sein, dass ihre Bedürfnisse in diesen Wohnungen in erforderlichem Maß berücksichtigt werden.