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Bildung

Inklusive Bildung bedeutet, dass Menschen mit unterschiedlichen Lern- und Leistungsvoraussetzungen gemeinsam und gleichberechtigt lernen. Sie bildet die Grundlage für die persönliche Entwicklung und soziale Teilhabe aller Lernenden.
Mit der Anerkennung der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat sich Deutschland verpflichtet, die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen von der frühen Bildung bis zu Erwachsenenbildung bestmöglich zu fördern.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung trägt deshalb dazu bei, wissenschaftlich abgesicherte und praxisbezogene Erkenntnisse zur inklusiven Bildung zu gewinnen.

Die Aktivitäten des BMBF beinhalten landesweite Forschungsförderung, Einzelstudien und auch die Unterstützung der kommunalen Ebene.

(Zitat Bundesministerium für Bildung und Forschung)

www.bmbf.de/DE/Bildung/Inklusion/inklusion.html

Inklusive Bildung bedeutet, dass Menschen mit unterschiedlichen Lern- und Leistungsvoraussetzungen gemeinsam und gleichberechtigt lernen. Sie bildet die Grundlage für die persönliche Entwicklung und soziale Teilhabe aller Lernenden.
Mit der Anerkennung der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat sich Deutschland verpflichtet, die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen von der frühen Bildung bis zu Erwachsenenbildung bestmöglich zu fördern.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung trägt deshalb dazu bei, wissenschaftlich abgesicherte und praxisbezogene Erkenntnisse zur inklusiven Bildung zu gewinnen.

Die Aktivitäten des BMBF beinhalten landesweite Forschungsförderung, Einzelstudien und auch die Unterstützung der kommunalen Ebene.
(Zitat Bundesministerium für Bildung und Forschung)

www.bmbf.de/DE/Bildung/Inklusion/inklusion.html

Engagement der Fittinge

Seit den 1980 - er Jahren sind gleichberechtigte Bildung für Kinder mit Behinderung und der Zugang zu allgemeinbildenden Regelschulen mit gemeinsamem Unterricht Themen bei den Fittingen. (Mitwirkung bei der Einrichtung gemeinsamen Unterrichts an Mindener Schulen).

Schulen

Von der UN-Konvention und der Bildungspolitik erwarteten wir, diesen Ansatz in den Regelschulen flächendeckend zu implementieren. Zahlreiche Förderschulen wurden voreilig in einem ersten Schritt geschlossen. Tragfähige Konzepte zur Umsetzung des gemeinsamen Unterrichts in den Regelschulen gab es jedoch nicht. Auch die notwendige personelle, räumliche und sachliche Ausstattung der Schulen entspricht bis heute jedoch allenfalls punktuell den wünschenswerten und notwendigen Voraussetzungen.

Situation

Faktisch ist die Situation an den Regelschulen derzeit personell und sachlich so unzureichend, dass schon die Regelkinder nicht die ihren Bedürfnissen entsprechenden Lernbedingungen vorfinden. Zudem leiden viele Kinder mit und ohne Behinderung noch heute an den Folgen der Nichtbeschulung während der Coronapandemie. Kindern mit Behinderung ist die Teilnahme am inklusiven Unterricht unter diesen Bedingungen oft nicht zuzumuten. So findet Ausgrenzung noch immer statt. Förderschulen bleiben aus diesen Gründen zunächst weiterhin notwendig.

Durch die Schließungen vieler Förderschulen in den Kommunen unseres Kreises hat sich die Situation sogar seit der UN-Konvention verschlechtert, weil die verbliebenen Förderschulen mehr Schülerinnen und Schüler aufnehmen müssen, es räumlich eng ist und weite Wege aus entfernteren Orten zur Schule zurückgelegt werden müssen.